Ende
Gelände
2018


Kohle stoppen. Klima schützen.

Pressemitteilung 4.4.2017

Freispruch für Ende Gelände-Aktivistin ++ Erstes Urteil in Strafrechtsprozessen ++ Selbst Staatsanwältin plädiert auf Freispruch

Erkelenz, 4.4.17. Am Ende der Verhandlung zum Vorwurf des Landfriedensbruches bei den Ende Gelände-Aktionen im Rheinland 2015 stand für die Aktivistin der Freispruch. Schon am ersten Verhandlungstag für die Aktivistin im Oktober war deutlich geworden, dass der ursprüngliche Vorwurf „Landfriedensbruch“ nicht aufrecht erhalten werden konnte. Darum war die Anklage in „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ abgeändert worden. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, einen Strohsack mitgeführt zu haben und darum „passiv bewaffnet“ gewesen zu sein. Doch nach dem Beweisantrag der Verteidigung zog die Staatsanwältin diese Anklage heute zurück.

„RWE versucht mit allen Mitteln, unseren legitimen Widerstand gegen Kohle zu kriminalisieren“, äußert sich Joachim Hesse von Ende Gelände nach dem Prozess. „Der heutige Freispruch macht deutlich, dass die Vorwürfe des Konzerns hanebüchen sind. Das Gericht hat anerkannt, dass das Durchfließen von Polizeiketten nicht dem Tatbestand des Landfriedensbruches entspricht.“

Der heutige Freispruch ist das erste Urteil in einer Serie von Strafrechtsprozessen gegen Ende Gelände Aktivist*innen, die seit Herbst 2016 geführt werden. Eine Reihe von Verfahren waren gegen Auflagen eingestellt worden. Im Februar war ein Prozess wegen Hausfriedensbruch vertagt worden, weil die Staatsanwaltschaft nichts gegen die Beweislast der Verteidigung vorbringen konnte.

“Das Skandalöse ist jedoch, dass durch den enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand, den diese haltlosen Vorwürfe bei uns provozieren, der Protest mundtot gemacht werden soll. Deshalb hoffen wir, heute einen Präzedenzfall geschaffen zu haben, um in Zukunft wesentlich schneller den unumgänglichen Freispruch zu erreichen.”

Parallel zu den zahlreichen Strafrechtsprozessen in Erkelenz und Grevenbroich in den nächstem Wochen und Monaten sehen sich viele Ende Gelände-AktivistInnen einer zivilrechtlichen Klagewelle des Kohlekonzerns RWE ausgesetzt. Im Zuge der Kampagne Kohle unten lassen statt Protest unterlassen berichteten wir bereits davon.

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